Gehaltsabrechnung, was man darüber wissen sollte

Gehaltsabrechnung
Unter einer Gehaltsabrechnung versteht man im Allgemeinen den Betrag, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Lohn, in Folge eines geschlossen Arbeitsvertrags bekommt. Dies geschieht in der Regel einmal im Monat in Form einer Überweisung auf ein vorher festgelegtes Konto.
Die Gehaltsabrechnung besteht normalerweise aus einem Grundgehalt das in bestimmten Fällen durch Mehrarbeit, oder auch Prämien erhöht werden kann. Von diesem Betrag werden bei der Monatlichen Gehaltsabrechnung bestimmte Summen für z. B. Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Lohn und Kirchensteuer abgezogen. Hierbei muss der Arbeitgeber auch vom Staat festgelegte Anteile übernehmen. Nach Abzug dieser Summen wird dem Arbeitnehmer der Endbetrag auf sein Konto überwiesen.
Unterschiede bei den Gehaltsabrechnungen
Früher wurden Unterschiede zwischen den Gehaltsabrechnungen von Arbeitern und Angestellten gemacht. Diese Unterschiede basierten darauf, dass Arbeiter und Angestellte bis zum 1. Oktober 2005 bei unterschiedlichen Organisationen Rentenversichert waren. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Arbeiter über die Landesversicherungsanstalten und Angestellte über die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Rentenversichert.
Nachdem diese Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgehoben wurde folgten weitere Gesetze, die auch für die Krankenversicherungen relevant waren. Danach wurden keine Unterschiede mehr zwischen den Gehaltsabrechnungen von Arbeitern und Angestellten gemacht.
Tarifverträge
Es existieren Mittlerweile Tarifverträge die für fast alle Berufsgruppen die Grundentgelte festlegen, die auf den Gehaltsabrechnungen des jeweiligen Arbeitnehmers aufgeführt werden. Des Weiteren haben Arbeitnehmer die Möglichkeit in Gewerkschaften einzutreten. Diese kämpfen für die Rechte der Arbeitnehmer, setzten sich z. B. für bessere Arbeitszeiten und auch Lohnerhöhungen ein, was sich wiederum positiv auf die monatlichen Gehaltsabrechnungen auswirkt.
Allerdings ist die Mitgliedschaft in solchen Gewerkschaften nicht kostenfrei. Meistens beträgt diese Mitgliedschaft 1% des Bruttolohns, welcher auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen schon direkt abgezogen wird.
Tags: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Betrag, Gehaltsabrechnung, Grundgehalt, Konto, Lohn, Überweisung




